Was ist eine Leistungsgrenze bei einer Hundekrankenversicherung und wie hoch sollte sie sein?

Die Leistungsgrenze bestimmt die Zahlung der Versicherung im Schadensfall. Wenn Ihre Leistungsgrenze 5.000 € ist, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten in Höhe von 5.000 €. Darüber hinaus müssen Sie die Kosten tragen.

Diese Leistungsgrenze von 5.000 € bezieht sich immer auf 1 Jahr. Das heißt, dass pro Jahr Behandlungskosten von 5.000 € übernommen werden. Im nächsten Jahr haben Sie wieder 5.000 € für Behandlungskosten zur Verfügung.

Die Leistungsgrenze ist ein bedeutender Faktor in der Prämienberechnung. Je höher diese Grenze ist, desto höher ist Ihre Versicherungsprämie. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, wie hoch Sie sein sollte.

Wie hoch sollte die Leistungsgrenze sein?

Auf diese Frage gibt es leider keine Antwort, die pauschal richtig ist. Die meisten Versicherungen bieten Leistungsgrenzen zwischen 2.500 und 5.000 Euro an.

Fakt ist: In den meisten Jahren würde eine Leistungsgrenze von 2.500 Euro ausreichen. Fakt ist aber auch, dass durch eine Verkettung unglücklicher Umstände sogar die 5.000 Euro nicht ausreichen könnten.

Sie sehen also: Hier eine Empfehlung abzugeben, wäre nicht seriös. Sie müssen selbst überlegen und die für Sie richtige Entscheidung treffen.

Wie sich die Leistungsgrenze in der Realität auswirken kann, zeigt Ihnen dieses Beispiel:

Rockos teurer Kreuzbandriss

Herr Gruber hat seit einigen Jahren einen Hund und hat auch eine Krankenversicherung für seinen vierbeinigen Freund abgeschlossen. Beim Spazierengehen ist Herrn Gruber in letzter Zeit schon öfter die komische Gangart seines Hundes Rocko aufgefallen.

Das Problem scheint sich nicht zu bessern und deshalb beschließt Herr Gruber, mit Rocko zum Tierarzt zu gehen. Der Tierarzt führt ein MRT durch und stellt einen Kreuzbandriss fest.

Rocko muss daraufhin operiert werden und bleibt zur Behandlung 3 Tage in der Praxis des Tierarztes. Danach ist auch noch eine Physiotherapie nötig. Die gesamten Kosten der Behandlung belaufen sich auf 3.500 Euro.

Die Leistungsgrenze seiner Hundekrankenversicherung beträgt 2.500 Euro pro Jahr. Deshalb werden nur 2.500 Euro von der Versicherung bezahlt. Für den Rest muss Herr Gruber persönlich aufkommen.

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